Der Deutsche Ruderverband bildet Trainerinnen und Trainer aus und ist alleiniger Ausbildungsträger in der Sportart Rudern. Ausrichter der ersten Lizenzstufe können neben dem DRV in Absprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung auch die Landesruderverbände und die Universitäten sein; Ausrichter der zweiten Lizenzstufe ÜL B Prävention können die Landesruderverbände sein. Sie entwickeln Kooperationsformen und können Aufgaben delegieren.
Lizenzen der ersten und zweiten Lizenzstufe (C und B) sind vier, der dritten Lizenzstufe (A) zwei Jahre gültig.
Lizenzverwaltung und -verlängerung mit SAMS und LiMS
Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) und 2022 auf die Verwaltungssoftware SAMS umgestellt. LiMS wird im Hintergrund benötigt, um die Lizenzen zu erstellen. Die Verwaltung erfolgt für alle Beteilgten über SAMS.
Die Lizenzinhaber haben einen geschützten Zugang zu SAMS. Ist der Zugang nicht bekannt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an kerstin.rapp@rudern.debzw. andreas.koenig@rudern.de. Auch die SAMS-Beauftragten Ihres Vereins können die Zugangsdaten für den Erstzugang zusenden.
Die Lizenzen werden von den Bildungsreferenten des DRV und der LRV administriert. Bei lizenzverlängernden Seminaren des DRV und der LRV, die vom Benutzer über SAMS belegt wurden, werden die Lerneinheiten der persönlichen Lizenz zugebucht. Entsprechen die Lerneinheiten der Anforderungen für die Verlängerung, so wird die Lizenz entsprechend aktualisiert. Über das Symbol mit dem Doktorhut unter Aktionen können sportartfremde, nicht rudertypische und für die Lizenzverlängerung anerkannten Fortbildungen hochgeladen werden. Die zuständigen Bildungsverantwortlichen prüfen die Fortbildung und geben die Lerneinheiten für die Verlängerung frei. (Handbuch DRV-Verbandssoftware SAMS, 4.7.1, siehe rudern.de/digitalisierung)
Informationen zur Lizenzverlängerung
Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln.
Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden. Also z. B. 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern bzw. auf den nächsten Gültigkeitszeitraum zu übertragen, ist nicht möglich. Die eigentliche Verlängerung ist nach DOSB-Vorgabe erst im letzten Quartal der Gültigkeit um den Gültigkeitszeitraum möglich. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzen (mit Bild und Stempel) nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden.
Weitere Informationen unter www.rudern.de/bildung